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   OLG Frankfurt, 29.12.1978 - 20 W 732/78   

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OLG Frankfurt, 29.12.1978 - 20 W 732/78 (https://dejure.org/1978,11062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.12.1978 - 20 W 732/78 (https://dejure.org/1978,11062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Dezember 1978 - 20 W 732/78 (https://dejure.org/1978,11062)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Denn auch eine fehlerhafte, aber bestandskräftig beschlossene Jahres- und Einzelabrechnung ist verbindlich (OLG Düsseldorf WuM 1991, 623 [OLG Düsseldorf 01.03.1991 - 3 Wx 3/91] m. Anm. Drasdo und WE 1990, 104; BayObLG WE 1985, 123 f; 1986, 89; BayObLGZ 1984, 257, 25; 1977, 89, 91; KG WE 1985, 126; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 136, 197; Weitnauer § 23 Rdn. 6).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß Zahlungspflichten (und Rückerstattungsansprüche) des einzelnen Eigentümers einen billigenden Beschluß der Eigentümerversammlung (§ 28 Abs. 5 WEG) über die jeweiligen Abrechnungen voraussetzen (BayObLGZ 1977, 89, 91; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 136, 137; OLG Karlsruhe WEM 1980, 80, 81).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Deshalb steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29.12.1978 (OLGZ 1979, 136/138) einer Verpflichtung der weiteren Beteiligten zur Einsichtgewährung nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 06.03.1986 - 20 W 570/85

    Umlage von Wasserkosten nach Miteigentumsanteilen und nicht verbrauchsabhängig;

    Die genehmigten Abrechnungsbeträge sind aber verbindlich, selbst wenn sie materiell unrichtig wären (OLG Frankfurt OLGZ 79, 136).
  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 2 Z 12/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abrechnung; Wohngeld; Zahlung; Verwalter;

    Darauf, ob die Abrechnung materiell richtig, ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften und mit der Gemeinschaftsordnung in Einklang steht, kommt es nicht mehr an (BayObLGZ 1977, 89/91; 1979, 30/32; BayObLG WEM 1981 Heft 1 S. 60; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 136/137; OLG Karlsruhe WEM 1980, 80/81).
  • OLG Frankfurt, 13.05.1980 - 20 W 77/80

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für einen bei dem früheren

    Zutreffend ... weisen die Antragsgegner zwar darauf hin, daß die Vorschrift des § 44 I WEG auch für die Beschwerdeinstanz gilt (vgl. Senatsbeschluß 20 W 732/78 vom 29.12.1978 = OLGZ 79, 136).
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